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| Definition
Why Animal Welfare-Oriented Husbandry? Preconditions of Whole-Year Freeland Cattle Husbandry with Galloways Frameconditiones by German Law's |
1.
Definition oder was ist tiergerechte Haltung?
Bewegung Sozialkontakt (u.a. Herdenverhalten, Rangordnung, Kuh-Kalb-Beziehung, Sexualverhalten) Auseinandersetzung mit Luft/Licht/Witterung
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| 2.
Warum tiergerechte Haltung?
Ökonomisch Tiere, die sich wohlfühlen, sind gesünder und leisten mehr:
o Langlebigkeit o Fleischleistung o Milchleistung o Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten o geringere Tierarztkosten |
| 2.
Warum tiergerechte Haltung?
Gesetzgebung
„Wer ein Tier hält, betreut oder
zu betreuen hat:
o darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, Leiden oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden." |
3.
Voraussetzungen zur Sichersiellung des Wohlbefindens der Tiere bei ganzjähriger
Freilandhaltung
o Witterungsschutz (Sommer/Winter) o Tierbehandlung (Klauenpflege etc.) o Krankheitsvorsorge (Tierbehandlung, Weidemanagement) o Zaun (ausbruch- und verletzungssicher) o Betreuung o (Boden-/Wasserschutz) |
4.
Gesetzliche Rahmenbedingungen der Freilandhaltung in der Bundesrepublik
Deutschland
o baurechtliche Bestimmungen o Naturschutzrecht o Gewässerschutz |
Baurechtliche
Bestimmungen
- Beratungsangebot der UBauB nutzen - Bauordnungsrecht (Hessische Bauordnung HBO): definiert Begriffe „bauliche Anlagen" und „Gebäude" (darunter fallen auch Schutzhütten, Zäune und befestigte Bereiche) nennt in § 63 HBO Voraussetzungen
zur Befreiung von der Genehmigungspflicht
beschreibt die allgemeinen Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen (§ 12 HBO). |
| Baurechtliche
Bestimmungen
Bauplanungsrecht (Baugesetzbuch, BauGB)
o u.a. Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Pensionstierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage (§ 201 BauGB) erfolgt, o die Bodenbewirtschaftung zur Gewinnung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse unmittelbar, planmäßig und eigenverantwortlich erfolgt. |
Baurechtliche
Bestimmungen
Die Feststellung, ob es sich um Liebhaberei oder „echte" landwirtschaftliche Unternehmung handelt, trifft das zuständige ARLL. Folgende Merkmale werden in der Regel begutachtet:
o Absicht und objektive Möglichkeit der Gewinnerzielung o gesicherter Zugriff auf Nutzflächen o persönliche und fachliche Eignung des Betreibers. Hobby-und Freizeittierhaltung haben keine baurechtliche landwirtschaftliche Privilegierung, aber nach § 35 Abs. 2 BauGB sind Einrichtungen für außerlandwirtschaftliche TH im Außenbereich als „sonstige Vorhaben" zulässig, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen (naturschutz-rechtliche Eingriffsregelungen). |
| Naturschutzrechtliche
Bestimmungen
Zuständige Behörde:
Untere Naturschutzbehörde (UNB)
§ 35 Abs. 1 BauGB o baurechtliches Landwirtschaftsprivileg § 2 Abs. 2 Hessisches Naturschutzgesetz
HENatG
§§5-8 HENatG
§24 HENatG
Regelungen der Landschaftsschutzverordnungen |
| Naturschutzrechtliche
Bestimmungen
Zuständige Behörden für Genehmigungen von Eingriffen (Schutzhütten-/Zaunbau = Eingriff):
Außerhalb von Landschaftsschutzgebieten:
o baugenehmigungsfreie Eingriffe im Zusammenhang mit Tierhaltung entscheidet grundsätzlich die UNB |
| Beispiel
zur Vorgehensweise/Genehmigungspraxis
Planung: 15 Galloway-Mutterkühe, ganzjährige Freilandhaltung auf 25 ha langfristig gepachteten Flächen, 5 ha Eigentum, alle Flächen im Landschaftsschutzgebiet. Ein künstlicher Witterungsschutz (< 4 m Firsthöhe) und feste Umzäunung (< 1,50 m Höhe) sind erforderlich. Selbstvermarktung. Betriebsführung im Nebenerwerb. 1. Schritt
o klären: Genehmigung erforderlich/möglich (Auflagen) zuständige Behörde für Antragsabwicklung. |
| Beispiel
zur Vorgehensweise/Genehmigungspraxis
3. Schritt Antragsstellung bei UNB
o ARLL entscheidet: landwirtschaftlicher Betrieb! Da
o durch Tierhaltung Biotoppflege gewährleistet wird,
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| Problem
-- Hobbytierhaltung
Zuständig für Genehmigung der Anlagen und Gebäude: UBauB UBauB entscheidet im Einvernehmen mit UNB. UNB wird nur in „ganz besonderen Ausnahmefällen" (mit UNB besprechen) zustimmen. Folge: -- wenn Ablehnung durch UNB (i.d.R.), Ablehnung durch UBauB. |
| Summary
Freeland-Husbandry is in case of cattle basicly the best way to solve the condtiones of Animal-Welfare. If the preconditiones in the named practical way are solved, is Outdoor-Keeping during the whole year -- specially with Galloways -- possible and okonomicaly. Special attention has to be given to the regulations for protection of nature and environment (Baurecht, Naturschutz, Wasserschutz). |
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